Deutschland wird pflegebedürftig
Publiziert am 22.08.2014 von Andy in Kategorie Gesundheit
Es ist nichts Neues, das die Bevölkerung immer älter wird. 2004 waren über 3,5 Millionen Menschen in Deutschland mindestens 80 Jahre alt. Schätzungen zufolge wird diese Zahl sich bis 2050 auf rund 9,1 Millionen hochschrauben. Das würde bedeuten, dass einer 80 Jahre alten Person wahrscheinlich nur vier Personen gegenüberstehen, die ein Alter von 20 bis 60 haben. Mit der Vielzahl an alten Menschen steigt auch die Anzahl an Pflegebedürftigen. 2007 lag die Zahl der Pflegebedürftigen noch bei 2,2 Millionen, für 2030 rechnen Forscher bereits mit 3,4 Millionen und 2050 soll die Zahl bis 4,5 Millionen steigen. Angesichts des Pflegefachkräftemangels und dem schlechten Ruf einiger Pflegeheime oder auch der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich steht die Regierung in der Pflicht etwas zu tun.
Pflegereform und neue Pflegestufen
Die Bundesregierung hat sich mit dem Pflegestärkungsgesetz bereits dem Problem ein Stück weit angenommen. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um einen Gesetzesentwurf, es ist also noch offen, ob die Änderungen wirklich in Kraft treten werden. Die Pflegereform, die das Pflegestärkungsgesetz beinhaltet, soll die Leistungen für die stationäre und ambulante Pflege ausweiten und die Pflegestufen reformieren. Die bisherige Einteilung der Pflegestufen orientierte sich an den körperlichen Einschränkungen eines Menschen, in Zukunft soll die Pflegestufe, die dann allerdings als Pflegegrad bezeichnet werden und statt drei dann fünf Stufen umfassen soll, anhand der Selbstständigkeit des Menschen festgemacht werden. Die Pflegestufe 0 wäre dementsprechend der Pflegegrad 1, die Pflegestufe 1 der Pflegegrad 2 und so weiter, bis zum Härtefall, welcher dem Pflegegrad 5 entspräche. Für Pflegebedürftige mit Pflegestufe heisst es dann zum Glück nicht: neu beantragen, sondern die Pflegestufe wird, wie eben beschrieben, einfach zum Pflegegrad umgewandelt. Die Leistungen werden mit der Pflegereform ausgeweitet, das heisst, dass auch für niedrige Pflegestufen mehr Leistungen gewährt werden und die Zuschüsse für jegliche Leistungen angehoben werden. Besonders interessant sind wahrscheinlich die Änderungen beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen und bei den Leistungen zur vollstationären Pflege.
Leistungen | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Vollstationäre Pflege | |||
Pflegestufen | Alt | Neu | Alt | Neu | Alt | Neu |
Pflegestufe 0 | 120 | 123 | 225 | 231 | 0 | 0 |
Pflegestufe 1 | 235 | 244 | 450 | 468 | 1023 | 1064 |
Pflegestufe 2 | 440 | 458 | 1100 | 1144 | 1279 | 1330 |
Pflegestufe 3 | 700 | 728 | 1550 | 1612 | 1550 | 1612 |
Härtefall | 0 | 0 | 1918 | 1995 | 1918 | 1995 |
Tabelle: Vergleich der neuen und alten Leistungen, Angaben pro Monat und in Euro
Vorsorge trotzdem sinnvoll
Auch wenn die Regierung mit der neuen Pflegereform eine Menge Geld in die Hand nimmt, ist es immer noch ganz klar von Vorteil eine private Pflegeversicherung abzuschliessen, denn auch wenn die Zuschüsse nun angehoben werden, wird dieser Zuschuss nicht reichen, um die gesamten anfallenden Kosten für die Pflege zu decken. So werden das eigene Vermögen oder auch das der Kinder herangezogen, um die Kosten auszugleichen. Um dieses Szenario zu vermeiden, lohnt es sich die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private zu ergänzen und so das existenzielle Risiko im Alter zu mindern.